Re: Gleichstellung ab 1.1.2005 (Gleichstellung)
Hallo Siegfried,
mir sind keine Änderungen hier bekannt, was soll sich wie geändert haben> Mache doch bitte mal genauere Angaben!
Behinderte mit einem GdB von mind. 30 und weniger als 50 können von der Agentur für Arbeit gleichgestellt werden. Sie unterliegen dann auch den Regelungen des SGB IX mit Ausnahme der Nachteilsausgleiche und des Anspruches auf den Zusatzurlaub.
Bernhard
PS: Bist Du beim zuständigen Intagrationsamt als Vertrauensperson der Schwerbehinderten gemeldet> Wenn ja solltest Du auch die Zeitschrift "ZB" von dort bekommen. Dort sind immer die aktuellen Änderungen aufgeführt. Sie auf der Webseite: http://www.integrationsaemter.de/ oder aber auch
www.zbfs.bayern.de/integrationsamt/index.html