Arbeitsnachweis (Allgemeines)

Wilfried, Wetzlar, Sunday, 25.01.2009, 16:15 (vor 6480 Tagen)

Einen schönen guten Tag an alle Damen und Herren,

habe eine Frage an Euch, wo mein Wissen leider nicht für ausreicht.

Ein hörgeschädigter Kollege soll nächste Woche ein Personalgespräch mit unserem Chef haben.
Man wirft ihm unter anderem vor, dass er seine Arbeit zu langsam macht, öfter mal spazieren geht, nur einfache Arbeiten erledigt und die schweren Sachen seinen Kollegen überlässt usw. (Teilweise stimmen leider die Vorwürfe).
Er Arbeitet in der Abteilung Anzeigengestaltung einer Tageszeitung.
Nun hat der Chef zu mir gesagt, dass er prüfen will ob dieser Kollege alle verrichteten Arbeiten einzel auf seinem Tageszettel auflistet muss um zu sehen, welche und wieviele Arbeiten er verrichtet.
Der Rest der Belegschaft braucht nur unter einer Auftragsnummer (nicht einzel) den Nachweis für die geleistete Arbeit zu bringen.

Um nicht unvorbereitet in das Gespräch zu gehen nun meine Frage:
Darf der Chef diesen Einzelnachweis nur von diesem einen Kollegen verlangen>


Vorab schon mal herzlichen Dank
Wilfried

Arbeitsnachweis

hackenberger, Sunday, 25.01.2009, 16:25 (vor 6480 Tagen) @ Wilfried

Hallo Wilfried

» Um nicht unvorbereitet in das Gespräch zu gehen nun meine Frage:
» Darf der Chef diesen Einzelnachweis nur von diesem einen Kollegen
» verlangen>
Ich denke Nein, darf er nicht zu mindest nicht ohne Beteiligung der SchwbV/ BR, Gleichbehandlungsgrundsatz und es geht hier über die Konkretisierung der Arbeitsvertraglichen Pflichten hinaus! Hier geht es um eine Verhaltens- und Leistungskontrolle. Hier sollte daher der BR auch mit eingebunden werden.

Es stellt sich hier aber die Frage, ist der Arbeitsplatz, das Arbeitsumfeld wirklich optimal für den betroffenen Schwerbehinderten ausgestaltet, § 81 (4) SGB IX.

Wurde die SchwbV hier im Vorfeld vom AG gem. § 95 (2) i.V. mit § 84 (1) eingebunden>

Hier wäre es durchaus hilfreich einmal den technischen Berater/ Integrationsfachdienst beratend mit einzubinden.

Letztlich ist aber auch ein intensives Gespräch mit dem betroffenen AN nicht falsch, man sollte ihn darauf ansprechen, dass die Einhaltung seiner arbeitsvertraglicher Pflichten zum Erhalt des Arbeitsplatzes unverzichbar ist.

Alle Betroffenen sollten hier eine einvernehmliche und zufriedenstellende Lösung anstreben, auch um das Beschäftigungsverhältnis nicht zu gefährden.

Arbeitsnachweis

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 25.01.2009, 16:30 (vor 6480 Tagen) @ Wilfried

Hallo Wilfried,
du siehst - hier bekommst du die selben Antworten wie in dem anderen Forum. :-(

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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Wilfried, Wetzlar, Sunday, 25.01.2009, 16:36 (vor 6480 Tagen) @ hackenberger

Bernhard, Hans-Peter: Vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Frage.

Hans-Peter: wollte halt noch mehr Meinungen einholen ;-)

Gruss
Wilfried

Arbeitsnachweis

hackenberger, Sunday, 25.01.2009, 16:59 (vor 6480 Tagen) @ Wilfried

Hallo Wilfried,

werden unser Antworten auch gegen gecheckt, wenn ja wie schneiden wir ab> ;-)

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Wilfried, Wetzlar, Sunday, 25.01.2009, 17:14 (vor 6480 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Wilfried,
»
» werden unser Antworten auch gegen gecheckt, wenn ja wie schneiden wir ab>

Da ich meinem Kollegen eine 100%tige Unterstützung geben will habe ich die gleiche Frage in einem anderen Forum auch gestellt und fast die gleiche Antwort wie von Dir erhalten.

Wollte halt noch mehr Meinungen einholen, was in meinen Augen legitim ist oder>

Deshalb meine Antwort an Hans-Peter!

Gruss
Wilfried

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