Re: Was bringt Gleichstellung? (Gleichstellung)
Die Gleichstellung wird über die Arbeitsargentur von schwerbehinderten AN
beantragt die einen Grad der Schwerbehinderung von 30-49 % haben.
Erfolgt dann eine Kündigung aufgrund der Behinderung durch den AG ist die Zustimmung des Integrationsamts einzuholen, somit besteht ein
verbesserter Kündigungsschutz für den Antragsteller.