BEM: Beteiligung des PR/BR und der SBV (Allgemeines)
Hallo "Adviser",
hier ein Auszug aus dem [link=http://shop.wolterskluwer.de/wkd/product/31146000/>sid=ff6rjb9su70frrnlearro4m583]Knittelkommentar[/link]
SGB IX § 84 (2)
Rn 107
"Im Übrigen kann der betroffene Arbeitnehmer die Beteiligung des Betriebs- / Personalrats oder der Schwerbehindertenvertretung an dem BEM ablehnen. Grundsätzlich gilt das auch für den betriebsärztlichen Dienst, soweit der Arbeitgeber nicht aus anderen Gründen berechtigt ist, diesen heranzuziehen. Im Öffentlichen Dienst kann ein betroffener Arbeitnehmer gegen seinen Willen dann zum Amtsarzt geschickt werden, wenn dies aufgrund der allgemein hierfür bestehenden Vorschriften möglich ist."
Ein praxiserprobtes und sachgerechtes Vorgehen wäre beispielsweise, hierzu in einer Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement nachfolgende ausdrückliche Verfahrensregelung aufzunehmen:
"Wenn vom Mitarbeiter nicht ausdrücklich anders gewünscht, nehmen am Erstgespräch neben einem Arbeitgebervertreter auch ein Personalratsmitglied, sowie bei schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Beschäftigten zusätzlich auch die Schwerbehindertenvertretung teil."
Hinweis: Aber auch dann, wenn ein schwerbehinderter Beschäftigter der Beteiligung der örtl. SBV (aus welchen Gründen auch immer) nicht zustimmen sollte, hat der Arbeitgeber der SBV in jedem Fall stets unaufgefordert und zeitnah mitzuzeilen, bei welchen schwerbehinderten Beschäftigten die gesetzlichen BEM-Voraussetzungen vorliegen (6 Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb der letzten 12 Monate), da es insoweit auf eine Zustimmung des schwerbehinderten Beschäftigten nicht ankommt (§ 95 Abs. 2 SGB IX). Sofern sich der Arbeitgeber weigern sollte, wäre diese Weigerung ggf. als Ordnungswidrigkeit anzusehen. Ein entsprechender "Musterprozess" zur Frage des SBV-Informationsrechts einer örtlichen Schwerbehindertenvertretung ist derzeit anhängig beim Verwaltungsgericht Köln unter dem Aktenzeichen: 34 K 4172/08.PVL
[link=http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_article.php>wc_c=573&wc_id=42&printmode=1]Zeitschrift ZB 04/2008, Seite 13[/link]
www.integrationsamt.bayern.de