Schulung Pressenlehrgang + Begleitung (Allgemeines)

berndf, Hochheim am Main, Tuesday, 03.02.2009, 10:26 (vor 6471 Tagen)

Kurze Frage:
Schwerbehindertenvertreter und habe 100 Grad plus G-B-AG.
Brauche aber kein Rollstuhl .

Mein AG will mich für 3 Tage in eine 200 km Schulungsmaßnahme anmelden.

Habe ich das Recht auf eine beliebige Begleitperson die mich im Zug begleitet >

Die zusätzlichen Kosten der Unterkunft und Verpflegung würde ich selber übernehmen.(Freundin)

Muss eigentlich der AG für Schwerbehinderte mit AG ein Parkplatz zur Verfügung stellen >

besten Dank
Berndf

Schulung Pressenlehrgang + Begleitung

Petramäuschen, Berlin, Tuesday, 03.02.2009, 14:51 (vor 6471 Tagen) @ berndf

Hallo Bernd,

bedeutet der Beginn Deines Textes, dass Du Schwerbehindertenvertreter bist, oder ist das die Anrede>

Dieses Forum ist nämlich nur für Interessenvertreter, wie Du oben auf der Seite lesen kannst. Aber hier trotzdem ein paar Hinweise für Dich.

Deine Merkzeichen sind nicht verständlich. Wenn ich Dich richtig verstehe, hast Du einen GdB von 100, aber als Merkzeichen kannst Du eigentlich entweder nur G oder nur aG haben, aber doch nicht beides>>

Zur Parkplatzfrage ist unter A-Z (am linken Seitenrand) bei P wie Parkplatzanspruch alles ganz genau erläutert.

Zum Thema Schulung gehe ich davon aus, dass Dich bei Merkzeichen B jemand begleiten darf, kann Dir aber auf die Schnelle nicht die Grundlage benennen.

Viele Grüße
Zuli

Schulung Pressenlehrgang + Begleitung

berndf, Hochheim am Main, Wednesday, 04.02.2009, 06:26 (vor 6470 Tagen) @ Petramäuschen

Bin seit 10 Jahren Schwerbehindertenvertreter :)

Gibt es eine gesetzliche Grundlage, daß bei Dienstreisen, bzw. Schulungen die Firma auch die Begleitung (100 Grad plus G - AG - B Merkzeichen ) zahlen muss, oder sonstiges >

lg
berndf

Schulung Pressenlehrgang + Begleitung

Petramäuschen, Berlin, Thursday, 05.02.2009, 12:12 (vor 6469 Tagen) @ berndf

» Bin seit 10 Jahren Schwerbehindertenvertreter :)

Entschuldige Bernd,

ich wollte Dir natürlich nicht zu nahe treten;-)

Zuli

Schulung Pressenlehrgang + Begleitung

SBV60, Friday, 06.02.2009, 13:02 (vor 6468 Tagen) @ Petramäuschen

Hallo Zuli,
ich verstehe Deine Frage nicht ganz. G bedeutet Gebehindert und aG = außergewöhnlich gehbehindert. Das G berechtigt zB dazu, zB im öPNV eine Wertmnarke zu erwerben, um kostenlos den öffentlichen Personennahverkehr zu benutzen. aG bekommen nur sehr wenige Menschen und die bekommen damit den Parkausweis für sBM. D.h. die dürfen auf dem Behindertenparkplatz stehen.
Wer aG hat, der ist definitiv auch G, aber eben nicht umgekehrt.
Ich hoffe, das beantwortet Deine Frage.
Viele Grüße
SBV60

Schulung Pressenlehrgang + Begleitung

Toni, Freistaat Bayern, Wednesday, 04.02.2009, 06:50 (vor 6470 Tagen) @ Petramäuschen

» Deine Merkzeichen sind nicht verständlich. Wenn ich Dich richtig verstehe,
» hast Du einen GdB von 100, aber als Merkzeichen kannst Du eigentlich
» entweder nur G oder nur aG haben, aber doch nicht beides>>

Hallo Zuli,

unser Kollege kann beide Merkzeichen - G und aG - haben !

Lieben Guß
Adviser

Schulung Pressenlehrgang + Begleitung

Petramäuschen, Berlin, Thursday, 05.02.2009, 09:26 (vor 6469 Tagen) @ Toni

Hallo Adviser,

sorry, ich dachte aG ist die Steigerung von G. Aber da ich mir ja nicht ganz sicher war, hatte ich ja >>> statt!!! dahintergeschrieben.

Ich bin mir nicht sicher, ob meine nächste Frage hier in diesem Thread gestellt werden soll, oder ob ich dazu ein neues Thema aufmachen soll> Ich versuchs einfach hier, falls es falsch ist, bitte ich um Entschuldigung.

Wenn aG zusätzlich zu G gewährt wird, was bedeuten dann in so einem Fall die beiden Merkzeichen>

Danke und viele Grüße
Zuli

Schulung Pressenlehrgang + Begleitung

hackenberger, Wednesday, 04.02.2009, 09:24 (vor 6470 Tagen) @ berndf

Hallo berndf,

sofern Du auf Grund der Schwerbehinderung auf eine Begleitung angewiesen bist und sich dieses auch wie hier aus dem Mz. im Schwerbehindertenausweis ergibt, hat der AG die notwenigen Kosten zu tragen. Dieses ergibt sich aus § 96 (4) SGB IX.

Doch Du schreibst ja sogar, dass Du die Kosten hier übernehmen möchtest. Daher sehe ich kein Problem, ich würde es aber trotzdem mit dem AG besprechen.

Soll der AG die Kosten tragen, könnte er auch die Begleitperson stellen, also eine freie "Auswahl" bestünde dann nicht. Du könntest aber dann dem AG auch vorschlagen den Stelli als Begleitperson einsetzen zu wollen.

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