Schulung Pressenlehrgang + Begleitung (Allgemeines)
Hallo berndf,
sofern Du auf Grund der Schwerbehinderung auf eine Begleitung angewiesen bist und sich dieses auch wie hier aus dem Mz. im Schwerbehindertenausweis ergibt, hat der AG die notwenigen Kosten zu tragen. Dieses ergibt sich aus § 96 (4) SGB IX.
Doch Du schreibst ja sogar, dass Du die Kosten hier übernehmen möchtest. Daher sehe ich kein Problem, ich würde es aber trotzdem mit dem AG besprechen.
Soll der AG die Kosten tragen, könnte er auch die Begleitperson stellen, also eine freie "Auswahl" bestünde dann nicht. Du könntest aber dann dem AG auch vorschlagen den Stelli als Begleitperson einsetzen zu wollen.