Krankmeldung/Zahlschein (Allgemeines)

Caty, Bremen, Wednesday, 04.02.2009, 11:55 (vor 6470 Tagen)

Hallo ich brauche mal wieder einen Rat. Kollege ist seit Monaten Krank, jetzt verlangt der Arbeitgeber den sogenannten Zahlschein in Kopie. Der Zahlschein ist der Beleg, den der Arzt ausstellt und zur Krankenkasse geht, damit das Krankengeld bezahlt wird.

Kennt jemand einen Paragraphen, wonach der AG kein Anspruch darauf hat.
Gruß
Caty

Krankmeldung/Zahlschein

SBV60, Wednesday, 04.02.2009, 17:08 (vor 6470 Tagen) @ Caty

Hallo Caty,
es gibt umgekehrt keine Vorschrift, die vorsieht, dass der AG einen Anspruch auf Einsicht in den Zahlschein hat. Der Zahlschein enthält ja sogar die Diagnose, so dass ich den niemals dem AG vorlegen würde. Abgesehen davon zahlt der Arbeitgeber ja auch kein Gehalt mehr an den MA.

Bestenfalls könnte man eine besondere Bescheinigung vorlegen, in der der Arzt das vorläufige Ende der AU bestätigt. Das wäre ein vernünftiges Miteinander statt Gegeneinander. Ich arbeite bei einer Krankenkasse, daher weiß ich, dass die Arbeitgeber im Falle der Krankengeldzahlung praktisch keine Informationen mehr bekommen.

Wenn man seinem Arbeitgeber nun nicht total böse ist, dann "sollte" man ihn schon darüber informieren, wie lange man voraussichtlich krank sein wird, damit er sein Personal entsprechend steuern kann.
Viele Grüße
SBV60

Krankmeldung/Zahlschein

hackenberger, Monday, 02.03.2009, 21:40 (vor 6444 Tagen) @ SBV60

Hallo Caty,

der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, den Auszahlungsschein zu verlangen, da dort die "Diagnose" (Krankheitsursache) eingetragen ist. Dazu wäre er selbst dann nicht berechtigt, wenn die Verpflichtung zur Vorlage des Auszahlungsscheines per Betriebsvereinbarung geregelt wäre.

"Eine Verpflichtung die Krankheitsursache mitzuteilen,
kann nicht durch Betriebsvereinbarung geschaffen werden."

LAG Köln, Urteil vom 13.08.2007, 2 Sa 405/07, Rdnr. 21

Auch nach den 6 Wochen muss der AN Krankmeldungen (AU-Bescheinigung) vorlegen.
Der Arzt muss diese auch weiter ausstellen.

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