befristete Abordnung (Allgemeines)
Liebe Mitarbeiter/innen dieses Forums,
der Vorstand beabsichtigt, die MA für einen befristeten Zeitraum von 3 Monaten - wegen Abdeckung einer personellen Vakanz -, als Leitung in einer anderen bereich abzuordnen.
MA weigert sich, angeblich ist Fahrzeit (für eine Strecke ca. 1 Std.) zu lang. Beruft sich auf Schwerbehinderung GdB 50.
Zu Recht> gibt es Urteile>
Schon jetzt Dank für die Unterstützung