befristete Abordnung (Allgemeines)

Rosa, Wednesday, 04.02.2009, 15:13 (vor 6470 Tagen)

Liebe Mitarbeiter/innen dieses Forums,

der Vorstand beabsichtigt, die MA für einen befristeten Zeitraum von 3 Monaten - wegen Abdeckung einer personellen Vakanz -, als Leitung in einer anderen bereich abzuordnen.
MA weigert sich, angeblich ist Fahrzeit (für eine Strecke ca. 1 Std.) zu lang. Beruft sich auf Schwerbehinderung GdB 50.
Zu Recht> gibt es Urteile>
Schon jetzt Dank für die Unterstützung

befristete Abordnung

hackenberger, Thursday, 05.02.2009, 10:55 (vor 6469 Tagen) @ Rosa

Hallo Rosa,

auch Schwerbehinderte und Gleichgestellte können grundsätzlich versetzt werden, auch gegen eine temporäre Versetzung (Abordnung) gibt es grundsätzlich keine Einwendungen bei Schwerbehinderten und Gleichgestellten.

Auch gegen eine Fahrstrecke von 1 Std. ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Der einzige Punkt der hier gegen die geplante Maßnahme des AG sprechen würde, wäre wenn der Schwerbehinderte wegen starker Mobilitätseinschränkungen diese Wegstrecke nicht bewältigen könnte, § 81 (4) SG IX.

Die SchwbV wäre hier vom AG im Rahmen des § 95 (2) zu beteiligen. Weiter die beiden betroffenen BR (abgebender und aufnehmender). Diese sollten hier mit dem AG eine Vereinbarung anstreben, dass die zusätzlichen Fahrkosten erstattet werden und vielleicht noch ein zusätzlicher Ausgleich für die entstehenden Belastungen auf Grund der Fahrtstrecke.

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