befristete Abordnung (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 05.02.2009, 10:55 (vor 6469 Tagen) @ Rosa

Hallo Rosa,

auch Schwerbehinderte und Gleichgestellte können grundsätzlich versetzt werden, auch gegen eine temporäre Versetzung (Abordnung) gibt es grundsätzlich keine Einwendungen bei Schwerbehinderten und Gleichgestellten.

Auch gegen eine Fahrstrecke von 1 Std. ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Der einzige Punkt der hier gegen die geplante Maßnahme des AG sprechen würde, wäre wenn der Schwerbehinderte wegen starker Mobilitätseinschränkungen diese Wegstrecke nicht bewältigen könnte, § 81 (4) SG IX.

Die SchwbV wäre hier vom AG im Rahmen des § 95 (2) zu beteiligen. Weiter die beiden betroffenen BR (abgebender und aufnehmender). Diese sollten hier mit dem AG eine Vereinbarung anstreben, dass die zusätzlichen Fahrkosten erstattet werden und vielleicht noch ein zusätzlicher Ausgleich für die entstehenden Belastungen auf Grund der Fahrtstrecke.


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