Zusammenlegung von Dienststellen (Allgemeines)

alfred, Wednesday, 11.02.2009, 18:46 (vor 6463 Tagen)

Ich bin in der JVA Rosdorf Abteilung Offener Jugendvollzug Göttingen tätig. Der Jugendvollzug soll zum Jahresende mit der Jugenganstalt Hameln zusammengelegt werden. Worauf ist bei schwerbehinderten Bedienstetn im Bezug auf die Zusammenlegung zu achten. Es ist noch zu erwähnen, dass es für den Standort aus dem Ministerium Bestandsschutz gibt.

Gruß
Alfred

Zusammenlegung von Dienststellen

hackenberger, Friday, 13.02.2009, 17:13 (vor 6461 Tagen) @ alfred

Hallo Alfred,

hier wäre darauf zu achten, dass die Rechte der Betroffenen aus § 81 (4) auf Grund dieser Maßnahme nicht verletzt werden. So muss darauf geachtet werden, dass z.B. bei auf Grund dieser Maßnahme ggf. erfolgenden Versetzungen vorliegende Einschränkungen in der Mobilität, sofern diese gegeben sind, beachtet werden. Zu Versetzungen dürfte es aber wohl wegen des Bestandsschutzes nicht kommen.

Aber auch dem Satz 1 des § 81 (4) Abs 1 ist die notwenige Aufmerksamkeit zu kommen zu lassen. Also darauf achten, dass die größere Belegschaft nun nicht den Weiterentwicklungsmöglichkeiten entgegensteht.

Wichtig ist auch, dass die SchwbV hier vollumfänglich eingebunden wird.

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