Probleme eines Rollstuhlfahrers (Allgemeines)

juma, NRW, Wednesday, 18.02.2009, 06:45 (vor 6456 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiter,

ich habe folgende Situation:
Ein junger Mitarbeiter der gerade seine Ausbildung beendet hatte verunglückte sehr schwer mit seinem PKW. Er ist Querschnittsgelähmt. Es passierte im Dezember 2007. Im letzten Jahr hatten wir den Versuch unternommen ihn evtl. im Büro einen Arbeitsplatz anzubieten und/oder eine Umschulungsmaßnahme durchführen zulassen. Ich bekam von der Argentur für Arbeit die Aussage, dass erst eine Rehamaßnahme durchgeführt werden muss und erst dann kann die Argentur für Arbeit bzgl. Umschulungsmaßnahmen aktiv werden. Da der Mitarbeiter aber noch 2 Operationen überstehen mußte wurde mit der Rehamaßnahme erstmal gewartet. Nun hat der Mitarbeiter die 2 Operationen gut überstanden.

Es wurde wieder versucht eine Rehamaßnahme zu bekommen. Diese wurde von der Rentenversicherung mit der Begründung: Es wird durch die Maßnahme keine Besserung erziehlt werden können, abgelehnt. Die Krankenkasse macht natürlich jetzt Druck und ihm wurde mitgeteilt Rente zu beantragen.

Der Mitarbeiter möchte unbedingt und wenn es auch nur für 3 Stunden ist wieder arbeiten. Sein behandelnder Arzt ist bereit eine Bescheinigung über einen Eingliederungsversuch auszustellen.

Meine Frage:
Ist das so ohne weiteres möglich. Wie gehe ich jetzt weiter vor. Wo kann ich noch weitere Unterstützung finden>

Würde mich über eine schnelle Antwort sehr freuen.

Gruss
Juma

Probleme eines Rollstuhlfahrers

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 19.02.2009, 08:40 (vor 6455 Tagen) @ juma

Hallo juma,

qualifizierte Hilfe solltest Du kurzfristig durch das IA und/oder den IFD bekommen.
Außerdem ist zu prüfen, ob ein TV gilt und ob der Regelungen zum Bestand des Arbeitsverhältnisses bei (Teil-) Erwerbsunfähigkeit enthält.

Teilzeitarbeit sollte gem. § 81 Abs. 5 SGB IX (ggfs. mit vorheriger/begleitender beruflicher Reha) prinzipiell durchsetzbar sein, wenn entsprechende Arbeitsplätze zur Verfügung stehen.

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&Tschüß

Wolfgang

Probleme eines Rollstuhlfahrers

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 13.03.2009, 18:03 (vor 6433 Tagen) @ juma

Hallo Juma,

Für alle Landkreise und kreisfreie Städte sind nach dem SGB IX Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation von den Reha-Trägern eingerichtet worden. Wer nach einem Unfall oder einer Krankheit in einer Rehabilitationsklinik wieder fürs Berufsleben fit gemacht werden möchte oder wer aus gesundheitlichen Gründen einen anderen Beruf erlernen muss, kann sich an eine dieser Servicestellen wenden.

Die Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation beraten und unterstützen ratsuchende Bürgerinnen und Bürger in allen Fragen der Rehabilitation. Sie klären Anliegen, nehmen Reha-Anträge auf und ermitteln den zuständigen Reha-Träger. Von den Servicestellen wird bei Bedarf auch der weitere Kontakt zum zuständigen Reha-Träger hergestellt und der Reha-Antrag unverzüglich dorthin weitergeleitet. Somit kann das Reha-Management schnell und ohne Reibungsverluste vom zuständigen Reha-Träger übernommen werden.
Auch im laufenden Reha-Verfahren können sich Ratsuchende bei Bedarf erneut an diese Servicestelle wenden.

Die Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation sollen vor allem behinderten Menschen das Leben leichter machen. Denn für alle Fragen oder Anträge zur medizinischen oder beruflichen Rehabilitation ist die Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation ein zusätzlicher Ansprechpartner.

Alle Träger für Rehabilitation arbeiten hier eng zusammen. Hinter den Beratern in den Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation steht ein Team von Fachleuten zum Beispiel aus Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Agenturen für Arbeit, Städten und Kreisen sowie Rentenversicherungsträgern und bilden örtliche Reha-Beratungsteams. Gemeinsam klären sie für Ratsuchende notwendige Sachverhalte und koordinieren bei Bedarf mehrere Reha-Leistungen.

Die Beratungsteams verständigen sich auf kurzen Wegen, also per Telefon, E-Mail oder Fax. Für lange Postwege bleibt keine Zeit, denn nach 5 Wochen muss ein Antrag zur Rehabilitation entschieden sein.

Ein Verzeichnis der bisher im gesamten Bundesgebiet eröffneten Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation, gliedert sich nach Postleitzahlen oder Ort und ist im Internetangebot www.reha-servicestellen.de abrufbar.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Probleme eines Rollstuhlfahrers

hackenberger, Friday, 13.03.2009, 18:47 (vor 6433 Tagen) @ juma

Hallo "Juma",

bin gerade auf diesen Beitrag gestoßen. Er könnte Dir ggf. bei Deinem Thema/ Fragestellung weiterhelfen.

Unterstützte Beschäftigung - Ziel: Erster Arbeitsmarkt
Mehr besonders betroffene schwerbehinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigen! Mit diesem Ziel wurde Anfang des Jahres die „Unterstützte Beschäftigung“ gesetzlich eingeführt. Was beinhaltet diese neue Leistung und wer profitiert davon>

BMAS-Flyer mit kompakten Kurzinfos zur Unterstützten Beschäftigung 2009.
Der Flyer informiert über die Möglichkeiten für Menschen mit Behinderung, die besondere Unterstützung, aber nicht das besondere Angebot der Werkstätten für behinderte Menschen benötigen.

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