Probleme eines Rollstuhlfahrers (Allgemeines)
Hallo juma,
qualifizierte Hilfe solltest Du kurzfristig durch das IA und/oder den IFD bekommen.
Außerdem ist zu prüfen, ob ein TV gilt und ob der Regelungen zum Bestand des Arbeitsverhältnisses bei (Teil-) Erwerbsunfähigkeit enthält.
Teilzeitarbeit sollte gem. § 81 Abs. 5 SGB IX (ggfs. mit vorheriger/begleitender beruflicher Reha) prinzipiell durchsetzbar sein, wenn entsprechende Arbeitsplätze zur Verfügung stehen.
--
&Tschüß
Wolfgang