Probleme eines Rollstuhlfahrers (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 19.02.2009, 08:40 (vor 6455 Tagen) @ juma

Hallo juma,

qualifizierte Hilfe solltest Du kurzfristig durch das IA und/oder den IFD bekommen.
Außerdem ist zu prüfen, ob ein TV gilt und ob der Regelungen zum Bestand des Arbeitsverhältnisses bei (Teil-) Erwerbsunfähigkeit enthält.

Teilzeitarbeit sollte gem. § 81 Abs. 5 SGB IX (ggfs. mit vorheriger/begleitender beruflicher Reha) prinzipiell durchsetzbar sein, wenn entsprechende Arbeitsplätze zur Verfügung stehen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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