Nach Zustimmung des Betriebsrates Entscheidung aussetzen: Wie lange mögl (Allgemeines)

MdM, Wednesday, 04.03.2009, 22:53 (vor 6442 Tagen)

Hallo

Folgendes Problem: Der Betriebsrat hat vor ca. 3 Wochen einem Antrag des AG zugestimmt. Ich habe erst jetzt davon erfahren da bei der Sitzung des Betriebsrates der erstgewählte Vertreter der Schwerbehinderten zugegen war.

Ich hätte allerdings die Entscheidung des Betriebsrates ausgesetzt da ich die (Schwer-)Behinderten Arbeitnehmer benachteiligt sehe. Dies ist aber durch den damals Anwesenden Vertreter nicht geschehen.

Nun die Frage: Welche Möglichkeiten habe ich zum jetzigen Zeitpunkt noch, die Entscheidung des Betriebsrates auszusetzen>

Nach Zustimmung des Betriebsrates Entscheidung aussetzen: Wie lange mögl

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 05.03.2009, 08:16 (vor 6441 Tagen) @ MdM

Hallo,

da wirst Du keine Möglichkeit mehr haben, da Dein Vertreter ja für Dich auf der Sitzung gehandelt bzw. zur Kenntnis genommen hat und das rechtswirksam. Die Frist ist m. E. abgelaufen.

--
&Tschüß

Wolfgang

Nach Zustimmung des Betriebsrates Entscheidung aussetzen: Wie lange mögl

hackenberger, Thursday, 05.03.2009, 08:38 (vor 6441 Tagen) @ MdM

Hallo "MdM",

Du bist neu hier im Forum, daher erst einmal willkommen. :ok:

§ 95 (4) SGB IX Satz 2

Erachtet sie einen Beschluss des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrates als eine erhebliche Beeinträchtigung wichtiger Interessen schwerbehinderter Menschen oder ist sie entgegen Abs. 2 Satz 1 nicht beteiligt worden, wird auf ihren Antrag der Beschluss für die Dauer von einer Woche vom Zeitpunkt der Beschlussfassung an ausgesetzt;

Wieso erfährst Du erst nach ca. 3 Wochen hiervon> Eds gab doch ein Protokoll. Weiter auch Du hättest aber auch, auf Grund der TO, Kenntnis von der Angelegenheit haben können.

Auch hätte der AG die SchwbV bei einer Angelegenheit welche auch Schwerbehinderte/ Gleichgestellte betrifft gem. § 95 (2) im Vorfeld beteiligen müssen. Auch hierdurch hätte die SchwbV frühzeitig Kenntnis von der Angelegenheit haben müssen. Hat der AG die SchwbV nicht gem. § 95 (2) beteiligt und die Maßnahme ist durch den Ag noch nicht umgesetzt, kann die SchwbV diese noch aussetzen und der AG muss die Beteiligung innerhalb einer Woche nachholen. Weiter könnte dann eine Maßnahme gem § 156 (1) Satz 9 eingeleitet werden.

PS: Es ist immer hilfreich mit dem Stelli anstehende Maßnahmen und die Sicht der SchwbV zu besprechen, damit eben solche Dinge nicht eintreten. Dieses auch weil ggf. der Stelli nicht die Erfahrung wie der VPSchwb hat. Auch die Schulung der Stelli ist wichtig.

Bitte auch unbedingt auch diese beiden Beiträge der Redaktion lesen und beachten:
[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=8551]Bitte um notwendige/ hilfreiche Hinweise! [/link]
[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=4313]Anleitung - bitte unbedingt vorher Lesen!!![/link]

Nach Zustimmung des Betriebsrates Entscheidung aussetzen: Wie lange mögl

MdM, Thursday, 05.03.2009, 20:03 (vor 6441 Tagen) @ hackenberger

hallo

die kommunikation zwischen der VP und mir ist sicher ausbaufähig. aber danke für die antworten.

Nach Zustimmung des Betriebsrates Entscheidung aussetzen: Wie lange mögl

hackenberger, Thursday, 05.03.2009, 20:37 (vor 6441 Tagen) @ MdM

Hallo "MdM",

bitte erkläöre uns doch erst einmal wer bist Du, welche Fuktion>

Denn Deine Angaben hier sind etwas verwirrdend.


....erstgewählte Vertreter der Schwerbehinderten zugegen war.
wen meinst Du hier>
...der VP und mir ist sicher
wen meinst Du hier>

Bitte Doch auch erst einmal Dein [link=http://www.schwbv.de/forum/user.php>id=932]Profil[/link] vervollständigen, so wie wir es in unserer [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=8551]Bitte[/link] angesprochen haben!

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