Arbeitsplatzänderungen (Gleichstellung)

Rolandfuerth1, Thursday, 05.03.2009, 14:45 (vor 5554 Tagen)

Guten Tag liebe Forumshelfer/innen,

ich habe schon alles abgesucht, finde aber zu meiner Frage leider keine Grundsatzaussagen:

Infolge einer innerbetrieblichen Umstrukturierung bekommen bei uns nahezu alle Mitarbeiter einen neuen Arbeitsplatz. Teils ähnelt der dem bisherigen, teils sind es aber auch völlig neue Tätigkeiten in anderen Unternehmenszweigen.

Nun habe ich nahezu 100 Gleichgestellte zu betreuen. Viele von Ihnen sind schon jahrelang freigestellt und mir liegen teils nicht mal mehr die Bescheide vor.

In den in den letzten Jahren erlassenen Bescheiden fand ich aber stest die Formulierung der Arbeitsagentur, dass sich die Freistellung auf "die bisher ausgeübte Tätigkeit als ...." bezieht und es wird dann auf die Mitteilungspflicht bei Änderungen verwiesen.

Sollte ich allen sicherheitshalber eine Mitteilung an die Arbeitsagentur empfehlen, damit nichts versäumt wird>

Danke vorab und viele Grüße aus Bayern:-)
Roland


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