Stuhl mit geteilter Rückenlehne (Hilfsmittel)

hackenberger, Wednesday, 11.03.2009, 13:52 (vor 5528 Tagen) @ Diana

Hallo Diana,

die DRV fördert ja stets nur den Versicherten selbst, nicht den AG. Dafür aber immer zu 100% wenn ohne das Hilfsmittel die Verrentung drohen würde. Der Versicherte kann aber seine Ansprüche an den AG abtreten.

Der AG muss sich die Kosten für einen "normalen" Stuhl als Ersparnis anrechnen/ gegen rechnen lassen. Dieses bitte dem AG erklären.

Weiter ist der AG ja auch Vorzugssteuerabzugsberechtigt und kann damit die MwSt absetzen.

Letztlich erspart er sich aber ggf. auch Krankenfehltage und damit Entgeltfortzahlung und was am wichtigsten ist er hat einen motivierten Mitarbeiter.


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