Hilfsmittel für Beamte (Hilfsmittel)

waldschrat, Hessen, Thursday, 12.03.2009, 19:45 (vor 5527 Tagen) @ Paul

hallo paul,

zunächst noch ein paar fragen:

1. wurde ein gleichstellungsantrag gestellt> (greift auch für beamte, wenn es darum geht, einen behindertengerechten arbeitsplatz zu erlangen oder zu behalten -> folge ist, dass der arbeitgeber kraft § 81 (4) sgb9 zur behindertengerechten ausstattung verpflichtet ist.

2. wie lange ist die kollegin beurlaubt und wie läuft das mit der wiedereingliederung zusammen>

3. wurde ein bem-verfahren nach § 84 sgb9 durchgeführt>


die behindertengerechte arbeitsplatzausstattung für schwerbehinderte und gleichgestellte beamte bekommt der arbeitgeber ggfl. durch das integrationsamt gefördert.


es grüßt der waldschrat


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