Inanspruchnahme von Verteilzeiten (Hilfsmittel)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 20.03.2009, 09:35 (vor 5519 Tagen) @ jambofreak

Hallo Ines,
prüfe doch mal ob es in deinem Betriebsteil (noch) die sogenannten "personenbezogenen Zuschläge" gibt.
Auskunft bei der GesSchwbV oder BR oder Personalmanagement.
Das gab es mal im gesamten Betrieb. Ist aber durch die Aufspaltung nicht übernommen worden.

Unabhängig davon kannst du in Zusammenarbeit mit dem BR prüfen, ob die Kollegin gemäß § 81 Abs. 4 SGB IX, hier Ansprüche geltend machen kann.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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