Kündigung (Allgemeines)
Hallo,
habe mal wieder einen komplizierten Fall auf dem Tisch. Meine Kol. wurde im Jahr06 von 60 auf 30 Gdb zurückgestuft. Ist in Wiederspruch gegangen, der abgelehnt wurde. Danach hat Sie im Jan. 08 eine Klage gegen den Widerspruch ans Sozialgericht eingereicht. Die Sie dann auf Raten Ihres Anwaltes zurückgenommen hat. Das war im Jul.08.Ihr Behindertenausweis wurde bis Dez.08 vom Versorgungsamt verlängert.Im Feb.09 hat Sie einen Gleichstellungsantrag gestellt. Bis hierhin hat Sie unseren AG nicht informiert das Sie zurückgestuft wurde.Auch mir hat Sie von der ganzen Sache nichts gesagt. Nun hat unser AG bei der Stellungnahme zum Ausfüllen der Gleichstellung gemerkt das Sie nicht mehr Schwerbehindert ist. Es gab ein Gespräch mit der Mitteilung das Sie jetzt eine Kündigung wegen Vertrauensbruch und arglistiger Täuschung bekommt. Da Sie im Jahr 08 1 Tag Urlaub bekommen hat der Ihr nicht Zustand.( §116 wurde angewandt)
Wie kann ich jetzt der Kol. noch helfen damit Sie keine Kündigung ausgesprochen bekommt. Die Kol. hat mir versichert das Sie es nicht gewusst hat das Sie den AG informieren muss sondern dachte da das Versorgungsamt Ihr den Ausweis bis 12.08 das Der Anspruch an Zusatzleistungen noch gelten.
Elke