Re: Dienstblatt-Runderlass (Allgemeines)
Hallo,
es solltem dem Antragsteller keine Nachteile entstehen. Es könnte aber sein, dass auf Grund des Inhaltes/Regelungsbereiches eine Gleichstellung nicht mehr erforderlich ist, weil z.B. gemäß der geltenden Integrationsvereinbarung der Arbeitsplatz, das Beschäftigungsverhältnis nicht gefährdet ist. Die Gleichstellung soll ja genau auch dieses erziehlen.
Bernhard