Diskrepanz (Allgemeines)

vivi021098, Tuesday, 24.03.2009, 14:33 (vor 6422 Tagen)

Vorweg, ich bin Ersatzmitglied des Betriebsrates (BR) und seit kurzem auch noch Stellvertreter der Schwerbehindertenvertretung (SBV). Kann ein Betriebsratsmitglied an einer Sitzung des Betriebsrates nicht teilnehmen, rücke ich nach. Ähnlich verhält es sich in der Schwerbehinderten-vertretung. Wie verhält es sich nun, wenn sowohl ein Betriebsrat ausfällt und der Vorsitzende der Schwerbehindertenvertretung nicht verfügbar ist. Muß ich mich nun dafür entscheiden, ob ich als Nachrücker des Betriebsrates (Stimmberechtigt), oder als Vetreter der Schwerbehindertenvertretung (nur in SB-Fragen stimmberechtigt) an einer BR-Sitzung teilnehme> Oder gibt es dafür eine klare "Rangfolge"> Oder geht gar beides in Personalunion>

Diskrepanz

J_Neumann, BW, Tuesday, 24.03.2009, 15:31 (vor 6422 Tagen) @ vivi021098

Hallo,
du kannst als SBV auch gleichzeitig BR sein.

Du hast im BR kein Stimmrecht wenn du dort nur als SBV teilnimmst. Auch nicht in SB Angelegenheiten. Du kannst als SBV lediglich einen Beschluß des Betriebsrats aussetzen wenn du der Meinung bist, dass hier Rechte von SB verletzt werden. Du kannst aber jederzeit deine Meinung sagen und auch Themen auf die tagesordnung setzen lassen.

Ich empfehle dringend eine Schuhlung für SBV zu besuchen.


Gruß Joachim

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