Konzernstruktur und SBV (Gesamt-Konzern-SBV)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 26.03.2009, 08:11 (vor 6418 Tagen)

Hallo Gemeinde,

ich blicke in dem vorliegenden Problem nicht mehr durch:

Eine Holding A hat 3 MA selbst beschäftigt und 4 "Töchter" (alle zu 100%, Beherrschungs- und Gewinnabführverträge) mit insgesamt 2750 Beschäftigten ohne KBR bzw. GBR:
Tochter B: ca. 2700 MA, 160 SBM, SBV und BR vorhanden
Tochter C: 40 MA, vermutl. 2 SBM, keine SBV, kein BR
Tochter D: 20 MA, vermutl. 1 SBM, keine SBV, kein BR
Tochter E: 6 MA, keine SBM, keine SBV, kein BR

Weiterhin hat Tochter B eine weitere Tochter (100%)F mit ca. 55 MA und vermutl. 2 SBM.

Frage 1: Ist die SBV von B in irgendeiner Form für die "Konzernschwestern" C,D und E zuständig, z. B. aufgrund von § 97 Abs. 1 SGB IX >
Frage 2: Ist die SBV von B auch für die B-Tochter F zuständig>
Frage 3: Falls jeweils nein, was kann/soll die SBV von B tun, um eine "flächendeckende" SBV zu etablieren>

Die Struktur ist schon seit vielen Jahren so. BR und SBV von B haben sich bisher mit dem Problem überhaupt nicht befasst.

Vielen Dank im Voraus für konstruktive Ratschläge/Meinungen.

--
&Tschüß

Wolfgang

Konzernstruktur und SBV

hackenberger, Thursday, 26.03.2009, 12:28 (vor 6417 Tagen) @ albarracin

Hallo "albarracin",

der § 97 bezieht sich auf die GSchwbV. Die GSchwbV wird dann un dort gewählt wo/wenn es ein GBR gibt. Sieh auch § 97 (1) Satz 1 erster Halbsatz.

Offenbar lassen die Betriebsstrukturen bei euch keine Bildung eines GBR zu. Wäre aber ggf. einmal mit dem BR zu klären. Vielleicht auch mit Unterstützung/ Beratung durch die Gewerkschaft.

Die SchwbV hat nur ein örtl. Mandat also örtl. Rechte. Ausnahme wäre der § 97 (6). Dieser trifft aber nach Deinen Schilderungen hier nicht zu.

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