Konzernstruktur und SBV (Gesamt-Konzern-SBV)
Hallo "albarracin",
der § 97 bezieht sich auf die GSchwbV. Die GSchwbV wird dann un dort gewählt wo/wenn es ein GBR gibt. Sieh auch § 97 (1) Satz 1 erster Halbsatz.
Offenbar lassen die Betriebsstrukturen bei euch keine Bildung eines GBR zu. Wäre aber ggf. einmal mit dem BR zu klären. Vielleicht auch mit Unterstützung/ Beratung durch die Gewerkschaft.
Die SchwbV hat nur ein örtl. Mandat also örtl. Rechte. Ausnahme wäre der § 97 (6). Dieser trifft aber nach Deinen Schilderungen hier nicht zu.