Gespräch zwischen sbMA und AG (Allgemeines)

stahlgruber, Sulzbach-Rosenberg ( Bayern ), Thursday, 02.04.2009, 08:00 (vor 6413 Tagen)

hallo !!

wer kann mir genaueres sagen.
lt. SGB hat der schwerbehinderte Mitarbeiter die Möglichkeit eine Person seines Vertrauens bei einem betriebsinternen Gespräch zwischen ihm und dem Arbeitgeber hinzuzuziehen.
Diese Vertrauensperson ist SBV od. BR /PR - richtig !!

Ist es demnach auch rechtens, wenn dieser MA auch eine "betriebsfremde " = externe Person ( kein ifD,AfA,IA - Mitarbeiter;kein RA; kein Familienangehöriger) mit am Gespräch teilnahmen lässt>

mit freundlichen Grüssen
Axel Kern
SBV

Gespräch zwischen sbMA und AG

Hotte, Stuttgart, Thursday, 02.04.2009, 08:13 (vor 6413 Tagen) @ stahlgruber

Hallo Axel
» wer kann mir genaueres sagen.
» lt. SGB hat der schwerbehinderte Mitarbeiter die Möglichkeit eine Person
» seines Vertrauens bei einem betriebsinternen Gespräch zwischen ihm und dem
» Arbeitgeber hinzuzuziehen.
» Diese Vertrauensperson ist SBV od. BR /PR - richtig !!

Es kann SBV und BR sein

»
» Ist es demnach auch rechtens, wenn dieser MA auch eine "betriebsfremde " =
» externe Person ( kein ifD,AfA,IA - Mitarbeiter;kein RA; kein
» Familienangehöriger) mit am Gespräch teilnahmen lässt>

Das hatte ich bisher einmal. Da wollte ein Kollege einen Rechtsanwalt mitbringen. Dies hat unsere PersAbt. abgelehnt mit dem Hinweis, dann soll das Gespräch auch unter Beteilgung unserer Rechtsabteilung geführt werden.

Kommt vielleicht auch auf den einzelfall an, welche betriebsfremde Person aus welchem grund teilnehmen soll.

LG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Gespräch zwischen sbMA und AG

hackenberger, Thursday, 02.04.2009, 17:07 (vor 6413 Tagen) @ stahlgruber

Halo Axel Kern,

Du bist neu hier, daher erst einmal willkommen :flower: . Aber auch gleich eine Bitte.

Bitte vervollständige doch Dein [link=http://www.schwbv.de/forum/user.php>id=992]Profil[/link]. Lese dazu bitte den Beitrag [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=8551]hier[/link].

So nun zu Deiner Frage:
» Ist es demnach auch rechtens, wenn dieser MA auch eine "betriebsfremde " =
» externe Person (kein ifD, AfA, IA - Mitarbeiter; kein RA; kein
» Familienangehöriger) mit am Gespräch teilnahmen lässt>

Nein, hierfür besteht KEIN Rechtsanspruch. Dieses wäre nur nach Absprache/ Zustimmung mit dem AG möglich.

Aber auch, rein aus Interesse die Frage: Wen möchte er und warum>

PS: Es besteht auch keinen Rechtsanspruch einen RA zu einem solchen Gespräch hinzuzuziehen.

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