Frankreich (Allgemeines)

Sewcz, Wednesday, 15.04.2009, 10:21 (vor 6400 Tagen)

Hallo forum,
ich bin neu hier, seht mir also bitte ev. Fehler in den Umgangsformen wegen Unwissenheit nach.
Meine Frage:
Ich arbeite in einem Europäisch agierenden Konzern mit Standorten in F, E, UK und NL. In Deutschland ist alles soweit über SGB IX, SBV usw. irgendwie geregelt. Aber wer ist in Frankreich für die Belange der Schwerbehinderten in den Betrieben zuständig. Machen das die Gewerkschaften "irgendwie"> Wer wäre ein möglicher Ansprechpartner für Themen wie z.B. ein schwerbehinderter Kollege will seinen Arbeitsplatz nach Frankreich verlegen. Wer nimmt dort seine Interessen wahr>
Wäre toll, wenn jemand über seine Erfahrungen berichten könnte.

Vielen Dank und Grüße vom Bodensee

Frankreich

hackenberger, Wednesday, 15.04.2009, 18:57 (vor 6400 Tagen) @ Sewcz

Hallo "Sewcz",

erst einmal willkommen hier in unserer Runde:flower:

schöne Grüße auch an den Bodensee, wo z.Zt. wohl auch super Wetter ist.

Wir können Dir hier Hilfestellungen und Tipps zum Thema SGB IX und Arbeitsplatz in Deutschland geben. Leider habe ich keine Kenntnisse von entsprechenden Gesetzen/ Regelungen im Ausland. Da kann ich Dich nur an Deine Gewerkschaft verweisen. Die hat vielleicht entsprechende Infos.

Einen Überblick zur beruflichen Eingliederung behinderter Menschen in Frankreich gibt's unter [link=http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_zeitschrift.php>wc_c=560&wc_id=68&wc_p=2&printmode=1]www.integrationsaemter.de[/link]

Frankreich

David ⌂, NRW, Thursday, 16.04.2009, 02:05 (vor 6400 Tagen) @ Sewcz

Hallo "Sewcz",

eine Möglichkeit für Dich wäre es, dass Du Dich am Europäichen Recht orientierst. Sicherlich werden Dir im Rahmen von betrieblichen Widerständen ;-) weitere landesübliche Rechtsprechungen dann vorgelesen.

Gruß
David
VPschwbM

Frankreich

Hotte, Stuttgart, Friday, 17.04.2009, 16:19 (vor 6398 Tagen) @ David

Hallo "Sewcz",


das Schwerbehindertenrecht nach dem SGB IX mit all seinen Vorteilen (aber auch Nachteile)gilt nur in Deutschland und nur für AN, die ihren ständigen Arbeitsplatz in D. haben
Ähnliche gesetzlichen Regelungen habe ich sonst nirgends auf der Welt gefunden.
Vielleicht weist da jemand anders mehr>
LG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

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