Kurzarbeit und Gleichstellung (Gleichstellung)

hackenberger, Wednesday, 22.04.2009, 23:21 (vor 5503 Tagen) @ Thomas131

Halo Thomas,

die Antwort lautet "leider" ganz klar, KUG ist kein Grund für eine Gleichstellung.

Denn eine Gleichstellung bedingt eine Gefährdung der Beschäftigung aus Gründen der Behinderung.

KUG könnte ein möglicher Hinweis auf eine ggf. kommende Gefährdung aus betrieblichen/ wirtschaftlichen Gründen sein.

Aber KUG dürfte ein Grund/ Auslöser für den § 84 (1) sein. Also eine Gefährdung der Beschäftigung aus betrieblichen Gründen.

Daher wäre zu prüfen ob z.B. Qualifizierungsmaßnahmen oder falls nicht im gesamten Betrieb kurzgearbeitet wird, eine Umsetzung in einen anderen Bereich möglich wäre um so der Gefährdung entgegen zu wirken.


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