Teilnahme - Einladung des GBR erforderlich? (Gesamt-Konzern-SBV)
Hallo Jürgen,
» danke für Deine Info.
Bitte!
Einem angespannten Verhältnis kann man am besten entgegenwirken mit dem Einbringen von guter und fundierter Sachkenntnis. Der GBR muss erkennen können, dass hier ein weiterer Vertreter der AN der interessiert und mit entsprechender Fachkenntnis sich einbringen möchte.
Daher schadet es nicht, wenn man sich auch in angemessener Weise in das BetrVG einließt um so auch wirklich fachlich mitreden zu können.