Gebärdendolmetscher (Allgemeines)

Jutta, Monday, 27.04.2009, 10:30 (vor 6388 Tagen)

Hallo,

ein Beamter benötigt Begleitung eines Gebärdendolmetschers zu einem privaten Arztbesuch. Da die gesetzliche Krankenversicherung hier nicht zuständig ist, bin ich davon ausgegangen, dass die private Krankenkasse bzw. die Beihilfe die Kosten übernehmen. Von dort habe ich aber die Auskunft bekommen, dass der Leistungskatalog dies nicht vorsieht. Das IA ist auch nicht zuständig, da es sich um einen privaten Termin handelt. Ich habe mich bereits durch die halbe Republik durchtelefoniert, bin aber nicht wirklich weitergekommen.
Hat jemand einen Tipp für mich>

Viele Grüße
Jutta

Gebärdendolmetscher

hackenberger, Monday, 27.04.2009, 10:51 (vor 6388 Tagen) @ Jutta

Hallo Jutta,

es kann leider wohl so sein, dass diese Kosten nicht von der KK getragen werden müssen.

Der Versicherte könnte diese Kosten dann "nur" steuerlich geltend machen.

Sie dieses Urteil: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss vom 16.11.2007, Aktenzeichen: 6 A 2171/05.
Leitsatz:
Die nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BVO beihilfefähige Aufwendung für die "Beratung durch einen Arzt" umfasst nicht die Aufwendungen für einen Gebärdendolmetscher, auch wenn die Hinzuziehung eines Gebärdendolmetschers für die Inanspruchnahme der ärztlichen Beratung notwendig ist.

Doch ich würde empfehlen die Kostenübernahme schriftl. bei der Kk zu beantragen um mir dann einen schriftl. Ablehnungsbescheid zu kommen zu lassen. Dieser müsste ja dann die Rechtsgrundlage beinhalten und man könnte diesen dann auf dem Rechtswege überprüfen/ angreifen/ beklagen.

Gebärdendolmetscher

Jutta, Monday, 27.04.2009, 12:58 (vor 6388 Tagen) @ hackenberger

Das war auch meine Überlegung. Habe mit dem AG schon gesprochen, dass die Kosten evtl. über Sozialfond übernommen werden, doch es muss ja für die Zukunft auch geklärt werden.

Vielen Dank und f.G
Jutta

RSS-Feed dieser Diskussion