Gebärdendolmetscher (Allgemeines)

hackenberger, Monday, 27.04.2009, 10:51 (vor 6388 Tagen) @ Jutta

Hallo Jutta,

es kann leider wohl so sein, dass diese Kosten nicht von der KK getragen werden müssen.

Der Versicherte könnte diese Kosten dann "nur" steuerlich geltend machen.

Sie dieses Urteil: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss vom 16.11.2007, Aktenzeichen: 6 A 2171/05.
Leitsatz:
Die nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BVO beihilfefähige Aufwendung für die "Beratung durch einen Arzt" umfasst nicht die Aufwendungen für einen Gebärdendolmetscher, auch wenn die Hinzuziehung eines Gebärdendolmetschers für die Inanspruchnahme der ärztlichen Beratung notwendig ist.

Doch ich würde empfehlen die Kostenübernahme schriftl. bei der Kk zu beantragen um mir dann einen schriftl. Ablehnungsbescheid zu kommen zu lassen. Dieser müsste ja dann die Rechtsgrundlage beinhalten und man könnte diesen dann auf dem Rechtswege überprüfen/ angreifen/ beklagen.


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