Arbeitszeitstudien (Allgemeines)

Artur, Tuesday, 28.04.2009, 14:59 (vor 6387 Tagen)

Meine Frage an euch allen wäre,

darf man einen schwerbehinderten Koll. am Arbeitsplatz mit einer Stoppuhr stoppen>
wie früher beim Akord!

Gruß Artur:-)

Arbeitszeitstudien

Tschoo, Stuttgart, Tuesday, 28.04.2009, 15:10 (vor 6387 Tagen) @ Artur

Hey Arthur!

Darf man (wer>) dies überhaupt> (einzelne Kollegen)

Gruß, Josef

Arbeitszeitstudien

hackenberger, Tuesday, 28.04.2009, 16:31 (vor 6387 Tagen) @ Artur

Hallo Artur,

Verhaltens- und Leistungskontrollen sind nicht verboten. Also auch die dann ggf. erforderlichen Zeitmessungen/ Stückzahlmessungen. Diese erfolgen i.d.R. z.B. immer bei Akkordarbeit. Sie unterliegen aber der Mitbestimmung. Also, prüfen hat der BR Mitbestimmt> Da auch Schwerbehinderte betroffen sind muss auch die SchwbV vorher gemäß § 95 (2) beteiligt werden. Ist dieses nicht erfolgt, ist diese Maßnahme sofort einzustellen (§ 95 (2) Satz 2, SGB IX) und die Beteiligung der SchwbV gem. § 95 (2) SGB IX nachzuholen.

Bei Schwerbehinderten ist hier auch der § 81 (4) SGB IX zu beachten.

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