Integrationsvereinbarung (Allgemeines)
Hallo Drea,
die Bekanntgabe, Umsetzung und Einhaltung einer Betriebsvereinbarung ist die Aufgabe der Arbeitgeberin. Die Darstellung der Vorzüge dieser Vereinbarung kann auf einer Betriebsversammlung als Redebeitrag der SBV erfolgen. Zumal dort auch eine direkte Dialogmöglichkeit mit den Kollegen gibt.
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Gruß
Wolfgang