behinderung (Allgemeines)

hackenberger, Friday, 08.05.2009, 13:00 (vor 6377 Tagen) @ micca

Hallo "micca",

Du hast berechtigte Fragen, doch leider sind wir hier der falsche Ansprechpartner. Der richige Ansprechpartner für Dich ist die Schwerbehindertenvertretung oder BR in Deinem Betrieb.

Wir sind hier ein Forum für Mandatsträger, siehe auch Kopf der Webseite.

Doch soviel, sofern Du Gleichgestellt bist, fällst Du unter die Regelungen des SGB IX, somit auch unter den besonderen Kündigungsschutz. Doch dieser greift nur, wenn die Beschäftigung aus Gründen der Behinderung gefährdet ist. Er greift nicht, wenn der Betrieb betriebsbedingt Personal abbauen muss.


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