Teilnahme Sitzungen 1. Stellvertreter (Sitzung)

U. Elisabeth P., Niedersachsen, Tuesday, 12.05.2009, 12:51 (vor 5486 Tagen)

Hier meine erste Frage im Forum:

Ich bin zur 1. Stellvertreterin der Vertrauensperson gewählt worden. Da wir eine große Behörde sind, bin ich für meine Tätigkeit voll freigestellt.

Bisher habe ich an den Sitzungen des Personalrates (wenn die Vertrauensperson anwesend war, auch gemeinsam mit dieser) teilgenommen, da ich hier Informationen aus dem Monatsgespräch mit der Dienststellenleitung, was eingebunden in die Sitzung stattfindet, aufnehmen konnte.

Nun wird mir vom Personalrat mitgeteilt, ich möchte bitte von der Teilnahme absehen, da in den Bestimmungen des BPersVG (§ 34) nur von der Teilnahme einer Person ausgegangen wird.

Ich habe mir nun die Bestimmungen im BPersVG (§ 34 und 40) angesehen und kann dort immer nur die Formulierung. "Die Schwerbehindertenvertretung" - im Gegensatz z.B. " der benannte Vertreter der JAV" finden.

Meine Auffassung ist folgende: "Die Schwerbehindertenvertretung" ist die gesamte Institution mit allen gewählten Vertretern. Wenn nur eine Person gemeint wäre, müsse die Formulierung. "Die Vertrauensperson" heißen.

Bin ich als Neuling mit meinem Gedankengang falsch und muss ich nun auf die Teilnahme an den Sitzungen verzichten>


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