Parkplatz für Schwerbehinderte (Allgemeines)
Hallo Diana,
habt ihr schon einmal überlegt ob es eine Chance gibt per Widerspruch, sofern es noch innerhalb der 4 Wochenfrist nach Zugang des Bescheides möglich ist, das Mz aG zu erhalten>
Weiter Josef hat ja schon darauf hingewiesen, es gibt teils Kommunen bzw. Länderspezifische Regelungen welche den Zusatzausweis zur Nutzung der Behindertenparkplätze auch an Schwerbehinderte geben welche "nur" das Mz G haben. Also einmal prüfen.
Parkplätze im Betrieb könnte man ggf. mit Hinweis auf den § 81 (4) erreichen, sofern der AG nicht grundsätzlich bereit ist allen Schwerbehinderten Parkplätze zur Verfügung zu stellen.