Parkplatz für Schwerbehinderte (Allgemeines)

hackenberger, Tuesday, 12.05.2009, 16:55 (vor 6373 Tagen) @ Diana

Hallo Diana,

habt ihr schon einmal überlegt ob es eine Chance gibt per Widerspruch, sofern es noch innerhalb der 4 Wochenfrist nach Zugang des Bescheides möglich ist, das Mz aG zu erhalten>

Weiter Josef hat ja schon darauf hingewiesen, es gibt teils Kommunen bzw. Länderspezifische Regelungen welche den Zusatzausweis zur Nutzung der Behindertenparkplätze auch an Schwerbehinderte geben welche "nur" das Mz G haben. Also einmal prüfen.

Parkplätze im Betrieb könnte man ggf. mit Hinweis auf den § 81 (4) erreichen, sofern der AG nicht grundsätzlich bereit ist allen Schwerbehinderten Parkplätze zur Verfügung zu stellen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion