Schwerbehindertenvertretung = neues Betriebsratmitglied (Wahlen)

Joschi, Berlin, Monday, 01.06.2009, 15:20 (vor 6351 Tagen)

Bei uns im Betrieb (Maschinenbau) finden vorgezogene Betriebsratwahlen statt. Bin zur Zeit SBV, möchte aber aktiver im Betriebsrat mitwirken und habe mich als Kanditatin aufstellen lassen

Meine Frage: Muß ich mein Amt als SBV vorzeitig zur Verfügung stellen oder kann ich das Amt als SBV beibehalten.

Danke für eure Hilfe

Joschi

Schwerbehindertenvertretung = neues Betriebsratmitglied

hackenberger, Monday, 01.06.2009, 15:54 (vor 6351 Tagen) @ Joschi

Hallo Joschi,

Du bist neu hier, daher erst einmal willkommen hier :flower:

» Meine Frage: Muß ich mein Amt als SBV vorzeitig zur Verfügung stellen oder kann ich das Amt als SBV beibehalten.

Du musst Dein SBV-Mandat nicht niederlegen. Man kann/ darf beide Mandate paralell ausüben. Nur man sollte stets klar äußern in welcher Funktion man gerade Aussagen macht. Dieses besonders in BR-Gremien. Denn es kann ja durchaus sein, dass man in BR-Gremien Sachverhalten als BR (für alle AN) anders sieht, als SBV (nur für schwerbehinderte/gleichgestellte Koll.).

Gleich noch eine Bitte. Bitte immer vor Fragestellungen die Suchfunktion nutzen und unter A-Z nachsehen. Denn sehr viele Fragen/ Themen haben wir schon einmal behandelt. So auch dieses Thema, siehe u.a. [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=4535#p4535]hier![/link]

PS: Beiträge mit Anrede lesen sich schöner.

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