Schwerbehindertenvertretung = neues Betriebsratmitglied (Wahlen)

hackenberger, Monday, 01.06.2009, 15:54 (vor 6351 Tagen) @ Joschi

Hallo Joschi,

Du bist neu hier, daher erst einmal willkommen hier :flower:

» Meine Frage: Muß ich mein Amt als SBV vorzeitig zur Verfügung stellen oder kann ich das Amt als SBV beibehalten.

Du musst Dein SBV-Mandat nicht niederlegen. Man kann/ darf beide Mandate paralell ausüben. Nur man sollte stets klar äußern in welcher Funktion man gerade Aussagen macht. Dieses besonders in BR-Gremien. Denn es kann ja durchaus sein, dass man in BR-Gremien Sachverhalten als BR (für alle AN) anders sieht, als SBV (nur für schwerbehinderte/gleichgestellte Koll.).

Gleich noch eine Bitte. Bitte immer vor Fragestellungen die Suchfunktion nutzen und unter A-Z nachsehen. Denn sehr viele Fragen/ Themen haben wir schon einmal behandelt. So auch dieses Thema, siehe u.a. [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=4535#p4535]hier![/link]

PS: Beiträge mit Anrede lesen sich schöner.


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