Ein Kollege will das Hamburger Modell machen (Umgang mit BR / PR)

hackenberger, Tuesday, 02.06.2009, 19:22 (vor 6349 Tagen) @ dtraut

Hallo "dtraut",

da Du neu bist hier erst einmal willkommen. :flower:

» Darf dieser Kollege, der selbst im P-Rat ist an den Sitzungen teilnehmen.
» Oder spricht etwas dagegen, weil er ja noch von der Krankenkasse bezahlt
» wird> Diese Frage kann mir hoffentlich einer beantworten.

Es ist zwar keine Frage bezgl. des SGB IX/ SchwbV, doch hier die Antwort. Ja, er darf. AU ist zwar i.d.R. ein Grund der Verhinderung, doch können Mandatsträger erklären, dass sich nicht als verhindert ansehen und auch in der AU an Sitzungen teilnehmen. Die Teilnahme an Sitzungen während der AU, darf sichnur nicht negativ auf den Heilungsprozess auswirken, sonst könnte er Probleme mit dem AG bekommen.

PS: Bitte denke dara [link=http://www.schwbv.de/forum/user.php>id=1045]Dein Profil[/link] entsprechend zu ergänzen.


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