Ablehnung als Arbeitsvermittler bei der Arbeitsagentur (Einstellung)

hackenberger, Tuesday, 16.06.2009, 18:47 (vor 5447 Tagen) @ HeLie

Hallo HeLie,

ob es Sinn mach hier gegen die Absage Einspruch einzulegen kann man aus der Ferne nicht sagen.

Die Frage ist, war die Schwerbehindertenvertretung der Arbeitsagentur eingebunden> Du kannst einmal mit dieser Kontakt aufnehmen und dich mit dieser besprechen.

SBV und sbM sind "unter Darlegung der Gründe" unverzüglich zu unterrichten (§ 81 Abs. 1 Satz 9 SGB IX).

Der lapidare und pauschale Satz "Heute habe ich die Absage erhalten mit der Mitteilung "..., dass Ihre Bewerbung nicht zum Ziel geführt hat". Wenn nicht mehr als diese nichtssagende bzw. Proforma-"Begründung" angegeben wurde, erfüllt das möglicherweise nicht die gesetzliche Begründungspflicht, könnte demnach wohl Ordnungswidrigkeit nach § 156 Abs. 1 Nr. 7 SGB IX !!! Dann kann die Regionaldirektion ein Bußgeld gegen ihre Arbeitsagentur verhängen...

Sofern die Bundesagentur für Arbeit eine Behörde ist, stellt sich natürlich die weitere Frage, warum kein Vorstellungsgespräch erfolgte nach § 82 SGB IX.
Daher wäre ggf. auch einmal ein Kontakt mit der Bundesagentur hier zu überlegen.


Nun aber auch noch folgender Hinweis: Wir sind hier ein Forum für Mandatsträger, siehe auch Kopf der Webseiten. Bitte habe daher dafür Verständnis, dass wir Fragen von Betroffenen selbst hier daher nicht behandeln.

Trotzdem hier diese Anwort.


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