Schwerbehindertenausweis im Ausland (Allgemeines)

Heinrich, Wednesday, 17.06.2009, 19:31 (vor 6337 Tagen)

Hallo,

ich habe einmal, jetzt vor der großen Urlaubswelle, eine kurze einfach Frage:

Gilt der Schwerbehindertenausweis auch im Ausland>

Danke schon einmal für eine Antwort!

Schwerbehindertenausweis im Ausland

hackenberger, Wednesday, 17.06.2009, 19:36 (vor 6337 Tagen) @ Heinrich

Hallo Heinrich,

gute Frage, ist aus für mich (alter Hase ;-) ) eine neue Frage.

Aber auch hier habe ich eine Antwort gefunden. ;-)

Die Antwort lautet Jein!

Aber die Versorgungsämter stellen mehrsprachige Bescheinigungen (ohne Merkzeichen!) über die Schwerbehinderteneigenschaft aus für Auslandsaufenthalte. Diese können dann zusammen mit dem Schwerbehindertenausweis vorgelegt werden.

Der Parkausweis (blau) mit dem Rollstuhlsymbol für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG) berechtigt jedoch in vielen ausländischen Staaten zur Inanspruchnahme von Behindertenparkplätzen, und zwar in sämtlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und außerdem in folgenden Staaten: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Australien, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Island, Japan, Kanada, Republik Korea, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Mexiko, Moldau, Montenegro, Neuseeland, Norwegen, Russland, Schweiz, Serbien, Türkei, Ukraine, USA und Weißrussland.

Näheres dazu finden sie z.B. für Bayern hier!
oder für Berlin hier!

Darüber, welche weiteren Angebote und Vergünstigungen sie dann in den jeweiligen Ländern in Anspruch nehmen können, können sie sich vor der Reise z.B. bei den jeweiligen Konsulaten informieren.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne ihr zuständiges Versorgungsamt.

PS: Wäre auch ein gutes Thema für eine Schwerbehindertenversammlung oder eine Schwb-Info im Betrieb.

Kontextlinks:
Behindertenbeauftragte der Bundesregierung
Begleitpersonen von Blinden/Rollstuhlfahrern

RSS-Feed dieser Diskussion