Altersteilzeit (Rente / Pension / ATZ)

hackenberger, Friday, 19.06.2009, 09:46 (vor 5434 Tagen) @ Manfred Lehmann

Hallo Manfred,

hier geht es um eine sehr heikle Rentenfrage, also eine dauerhafte Versorgungsfrage. Daher würde ich mich hier an die Deutsche Rentenversicherung wenden.

Der mir bekannte Sachverhalt lautet: "Man muss am Tage des Rentenbeginns schwerbehindert sein" § 37 SGB VI.

Ob hier auch die Nachwirkung des [link=http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/09/index.php>norm_ID=0911600]§ 116 SGB IX[/link] zum tragen kommt kann ich nicht sagen.

Mir wurde einmal auf Anfrage von der DRV bestätigt, dass der § 116 SGB IX hier, wegen des § 37 SGB VI, nicht zur Anwendung kommt. Bitte dieses aber nicht als verlässliche Aussage ansehen, da ich dieses nicht schriftlich so vorliegen habe, also nur unter Vorbehalt.

Ich würde aber in Rentenfragen mich als SchwbV sehr zurückhalten und immer an die Fachleute bei der DRV verweisen.

Die eigentliche Frage wäre aber, warum läuft der Schwerbehindertenausweis aus> Heilungsbewährung> Oder ist es einfach "nur" das jetzige Datum auf dem Ausweis>

Also was steht im Feststellungsbescheid>

Ist dort eine Befristung der Anerkennung aufgeführt (Heilungsbewährung)>

Wenn nein, wird sofern keine Besserung der anerkannten gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten ist der Ausweis i.d.R. verlängert. Dann könnte man jetzt auch zum Versorgungsamt (Ausstellende Behörde) gehen und diese bitten den Schwerbehindertenausweis heute schon auf unbefristet zu ändern. Heute werden i.d.R. Schwerbehindertenausweise, sofern nicht mit einer positiven Veränderung zu rechnen ist, immer unbefristet ausgestellt.


PS: Bitte an Dich.
Bitte Dein [link=http://www.schwbv.de/forum/user.php>id=725]Profil[/link] ergänzen.
Ort (Bundesland):
Profil (z.B. SBV, BR, PR, MAV, Öff. Dienst, Gesetz, Anzahl der Schwerbehinderten):
Siehe auch hier: [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=8551]Bitte um notwendige/ hilfreiche Hinweise ...von der Redaktion [/link]

Danke!


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