Pflicht zur Sprechstunde (Freistellung)

Monika, Köln, Friday, 19.06.2009, 10:38 (vor 5435 Tagen)

Hallo zusammen,

ich brauche dringend Eure Hilfe.
Kurz zur Info

Ich bin SBV in einem größeren Betrieb mit einer Quote von 3,85% an Schwb.
Bin aber auch ordentliches Mitglied des BR und nicht freigestellt.
Meine Chefs in meiner regulären Abteilung fordern mich schon sehr lange auf, genaue Angaben darüber zu machen, wann und wie viel Zeit ich für SBV und BR benötige, damit sie mich in dieser Abteilung richtig einplanen können.
Bisher habe ich mich immer erfolgreich davor gedrückt, Zeitangaben zu machen. Schon alleine aus dem Grund, weil ich gar keine Zeiten nennen kann. Es ist von Tag zu Tag oder Woche zu Woche verschieden.
Jetzt sind meine Chefs zur Personalabteilung gegangen und wollen, dass ich feste Sprechstundenzeiten angebe, damit man genau weiß, wann ich an meinem regulären Arbeitsplatz bin und wann nicht.
Ich will das aber nicht, weil ich ja nicht nur Anfragen von den Schwb bekomme, sondern auch von "nicht" Schwerbehinderten, die Fragen oder Informationsbedarf haben.

Wie kann ich mich verhalten> Gibt es eine Möglichkeit, diese festen Sprechstundenzeiten zu umgehen>

Die Personalabteilung ist irgendwie auch davon überzeugt, dass ich gar nciht so viele Schwb habe, dass ich einen ganzen Tag benötige. Ich solle doch 2 halbe Tage als Sprechstunde veröffentlichen.

Es ist einfach nicht möglich, meinen Chefs klar zu machen, dass ich das mit den Sprechstunden nicht machen kann.

Kann mir einer von Euch helfen> Ich bin total ratlos und auch der Diskussionen müde. Der Druck wird mir langsam zu groß.

Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Hilfe.

Liebe Grüße

Monika


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