Gleichstellung (Allgemeines)

Apfelsaft, München/ Bayern, Tuesday, 30.06.2009, 07:16 (vor 6324 Tagen)

Eine Kollegin hat eine MdE von 30 %. Obwohl der Arbeitgeber nach längeren Krankheitszeiten schon bereit war, eine Apfindung anzubieten, wurde der Antrag auf Gleichstellung abgelehnt. Die Begründung des Amt für Arbeit: Die Kollegin wäre bereits über 25 Jahre im öffentlichem Dienst und dadurch bestünde sowieso schon ein besonderer Kündigungsschutz. Darum wird der Antrag abgelehnt. Kann man bei diesem Fall was machen> Danke Helmut:-|

Gleichstellung

Apfelsaft, München/ Bayern, Tuesday, 30.06.2009, 07:18 (vor 6324 Tagen) @ Apfelsaft

» Eine Kollegin hat eine MdE von 30 %. Obwohl der Arbeitgeber nach längeren
» Krankheitszeiten schon bereit war, eine Apfindung anzubieten, wurde der
» Antrag auf Gleichstellung abgelehnt. Die Begründung des Amt für Arbeit:
» Die Kollegin wäre bereits über 25 Jahre im öffentlichem Dienst und dadurch
» bestünde sowieso schon ein besonderer Kündigungsschutz. Darum wird der
» Antrag abgelehnt. Kann man bei diesem Fall was machen> Danke Helmut:-|

Gleichstellung

Apfelsaft, München/ Bayern, Tuesday, 30.06.2009, 08:38 (vor 6324 Tagen) @ Apfelsaft

Ich möchte noch dazu erwähnen, daß diese Person vor längerem Opfer von Mobing am Arbeitsplatz geworden ist. Anschließend folgte eine längere Krankheitszeit.Dann eine Umsetzung in eine andere Abteilung.Sie hat sich da recht gut eingelebt und fühlt sich auch wieder sehr wohl in dieser Abteilung. Doch der Arbeitgeber hat und sieht das Ganze etwas anders.
Gruß:
Helmut

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albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 01.07.2009, 08:11 (vor 6323 Tagen) @ Apfelsaft

Hallo Helmut,

da kann man sehr wohl was machen, wenn die Krankheitszeit innerhalb der letzten 3 Jahre lag und behinderungsbedingt war.
Auch im ÖD kann einem kranken MA, der einen Schutz vor ordentlicher Kündigung hat, wegen Krankheit außerordentlich mit Auslauffrist gekündigt werden. Deshalb ist die Argumentation der AA in diesem Punkt angreifbar.

--
&Tschüß

Wolfgang

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hackenberger, Wednesday, 01.07.2009, 20:37 (vor 6323 Tagen) @ Apfelsaft

Hallo,

leider wurde hier wohl der Antrag u gschickt begründet. Auch unkündbare, Beamte und AN mit besonderem Kündigungsschutz können gleichgestellt werden. Hier muss man dann auf den Erhalt des behidertengerechten Arbeitsplatz oder das erreichen eines solchen abziehlen. Also §§ 81 (4) und 84 (1). Dieses haben wir aber alles schon einmal behandelt. Daher bitte einmal unter A-Z nachsehen und die Suchfunktion verwenden. ;-)

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