Novellierung Pflegegesetz 2008 (Allgemeines)

jambofreak, bundesweit tätig, Tuesday, 07.07.2009, 10:00 (vor 6317 Tagen)

Hallo,

Ein schwerbehinderter Kollege aus meinem Betreuungsbereich richtete folgende Anfrage an mich:

"Ich bin als Betreuer meiner Ehefrau eingesetzt. Sie hatte in 2008 einen schweren Schlaganfall(Pflegestufe 2, 100 % schwerbehindert). Nun kommt es manchmal vor, das ich Frei benötige (z. B. Krankenhaus- Arztbesuch usw.). Es gibt die Möglichkeit von bezahlter Freistellung (10 Tage im Jahr), zumindest bei AN. Gibt es auch diese Möglichkeit bei Beamten>"

Könnt ihr mir bitte, mgl. mit §§, diese Frage beantworten>

Vielen Dank und einen schönen Tag.

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Jambofreak


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