Novellierung Pflegegesetz 2008 (Allgemeines)
Hallo,
Ein schwerbehinderter Kollege aus meinem Betreuungsbereich richtete folgende Anfrage an mich:
"Ich bin als Betreuer meiner Ehefrau eingesetzt. Sie hatte in 2008 einen schweren Schlaganfall(Pflegestufe 2, 100 % schwerbehindert). Nun kommt es manchmal vor, das ich Frei benötige (z. B. Krankenhaus- Arztbesuch usw.). Es gibt die Möglichkeit von bezahlter Freistellung (10 Tage im Jahr), zumindest bei AN. Gibt es auch diese Möglichkeit bei Beamten>"
Könnt ihr mir bitte, mgl. mit §§, diese Frage beantworten>
Vielen Dank und einen schönen Tag.
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Jambofreak