Novellierung Pflegegesetz 2008 (Allgemeines)

jambofreak, bundesweit tätig, Tuesday, 07.07.2009, 10:00 (vor 6317 Tagen)

Hallo,

Ein schwerbehinderter Kollege aus meinem Betreuungsbereich richtete folgende Anfrage an mich:

"Ich bin als Betreuer meiner Ehefrau eingesetzt. Sie hatte in 2008 einen schweren Schlaganfall(Pflegestufe 2, 100 % schwerbehindert). Nun kommt es manchmal vor, das ich Frei benötige (z. B. Krankenhaus- Arztbesuch usw.). Es gibt die Möglichkeit von bezahlter Freistellung (10 Tage im Jahr), zumindest bei AN. Gibt es auch diese Möglichkeit bei Beamten>"

Könnt ihr mir bitte, mgl. mit §§, diese Frage beantworten>

Vielen Dank und einen schönen Tag.

--
Jambofreak

Novellierung Pflegegesetz 2008

hackenberger, Tuesday, 07.07.2009, 13:21 (vor 6317 Tagen) @ jambofreak

Hallo Ines,

auch für mich ein neues Thema, musste daher auch erst einmal etwas google.

Bin fündig geworden. Hier findest Du eine Proschüre zum Thema von RA Fleser
Arbeitsrecht bei der häuslichen Pflege

Aber auch hier gibt es noch Infos!

» Gibt es auch diese Möglichkeit bei Beamten>"
Ja, Rechtsgrundlage Pflegezeitgesetz - PflegeZG; hier der § 2 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

» Vielen Dank und einen schönen Tag.
Bitte schön und auch einen schönen Tag und viel Erfolg im Mandat.;-)

PS: Ggf. auch einmal bei der Krankenkasse anfragen.

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