Kraftfahrzeughilfe (Hilfsmittel)

Gudrun, NRW, Tuesday, 07.07.2009, 14:19 (vor 5410 Tagen)

Hallo,

ich habe bereits viele hilfreiche Hinweise auf dieser Seite gefunden. Vielen Dank. Aber heute habe ich selbst bzw. ein sb Kollege ein Problem, bei dem ich vielleicht Ihre/Eure Hilfe benötige:

Ein sb Kollege mit einem GdB 100(kein G oder aG)hat einen Antrag auf Kraftfahrzeughilfe für die Anschaffung eines neuen KFZ, sowie für den Einbau einer Klimaanlage gestellt. Der Kollege ist chronisch nierenkrank und Dialysepatient und wartet auf eine Nierentransplantation. Die Belastung der Dialyse und Arbeit macht ihm zu schaffen. Auf Rat der Fürsorgestelle hat er einen Antrag auf KFZ-Hilfe gestellt. Der Antrag wurde wie folgt Begündet: Aufgrund seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist er auf die Benutzung eines PKW's angewiesen. Als Dialysepatient ist er für Infekte anfällig und sollte diese gerade auch im Hinblich auf die anstehende Nierentransplantation vermeiden. Durch die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln droht ihm eine erhöhte Infektionsgefahr. Da er sich sehr leicht erkältet sollte er nicht mit einem öffentlichen Verkehrsmittel, sonder mit dem PKW zur Arbeit fahren. Darüber hinaus sollte er sich als Dialysepatient vor klimatisch ungünstigen Bedingungen, insbesonder Hitze, Kälte, Zugluft, Nässe und Freuchtigkeit schützen, so dass der Einbau einer Klimaanlage notwendig ist.

Die Dt. Rentenversicherung Westfalen hat den Antrag mit folgender Begründung abgelehnt: Nach § 16 SGB IV i. V. mit der KfzHV wird eine KFZ-Hilfe gewährt, wenn der Antragsteller wegen Art oder Schwere seiner Behinderung nicht nur vorübergehend für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsplatz oder Ort der beruflichen Bildung auf die Benutzung eines eigenen KFZ's angewiesen ist. Nach den Festellugen der Rentenversicherung ist der Kollege nicht aus behinderungsbedingten Gründen auf ein KFZ angwiesen, um den Arbeitsplatz zu erreichen. Die Voraussetzungen für eine KFZ-Hilfe liegen somit nicht vor.

Gegen den ablehnenden Bescheid hat der Kollege bereits Widerspruch mit dem Hinweis, dass die Begründung noch nachgereicht wird, eingelegt.

Vielleicht kann mir noch jemand Tipps für eine gute Widerspruchsbegründung geben (worauf sollte ich achten).

Vielen Dank für Ihre/Eure Hilfe.

Liebe Grüße
Gudrun


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