Arbeitgeber Abmahnen (Allgemeines)

Kali, NRW, Thursday, 09.07.2009, 08:12 (vor 6315 Tagen)

Hallo zusammen.

Kann die Schwerbehindertenvertretung den Arbeitgeber, wegen nicht beeiligung abmahnen und wie stelle ich das an.Oder gibt es dafür eine Vorlage, damit ich die Form bewahre.


Gruß
kali

Arbeitgeber Abmahnen

hackenberger, Thursday, 09.07.2009, 08:24 (vor 6315 Tagen) @ Kali

Hallo Kali,

» Kann die Schwerbehindertenvertretung den Arbeitgeber, wegen nicht
» beeiligung abmahnen und wie stelle ich das an.Oder gibt es dafür eine
» Vorlage, damit ich die Form bewahre.
Ja, aber nicht zu verwechseln mit der arbeitsrechtlichen Abmahnung. Man weist den AG schriftl. (formlos) auf die erfolgte Missachtung des SGB IX § 95 Abs. 2 hin. Dieses Schreiben wird im Kopf mit dem Hinweis Abmahnung gekennzeichnet. Dieses soll verdeutlichen, dass die SchwbV das gesetzwidrige Handeln des AG nicht akzeptiert und bei Wiederholung weitergehende mögliche rechtliche Schritte, wie arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren und/ oder Ordnungsgeld gem. § 156 Abs. 1 Satz 9 einleitet.


Aber auch wie immer wieder erwähnt ;-) die Suchfunktion und A-Z nutzen. Bei Eingabe des [link=http://www.schwbv.de/forum/search.php>search=AG+abmahnen]Suchbegriffes "AG abmahnen"[/link] findet man einige Beiträge!

Bei Problemen mit dem AG immer auch den Beauftragten des AG für die Belange der Schwerbehinderten § 98 SGB IX mit einbinden. Denn, er ist hier in der Pflicht. Siehe [link=http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/09/index.php>norm_ID=0909800]§ 98 Satz 3 [/link]. Ihm droht bei Verletzung seiner Pflichten auch ein Ordnungsgeld gem. § 156 Abs. 1 Satz 9.

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