Rechtsgrundlage (Antragstellung / Widerspruch)

hackenberger, Monday, 13.07.2009, 15:56 (vor 5422 Tagen) @ Yania

Hallo Yania,

ich kann die Handlungsweise des Versorgungsamtes nicht nachvollziehen, hatte selbst öfters mit Vollmachten gearbeitet. Ich habe auch aktuell nochmals beim Versorgungsamt angefragt, auch sie können es nicht nachvollziehen. Rechtsgrundlage ist dort nicht bekannt.

Also, einfach einmal dort anrufen und diese nach der Rechtsgrundlage befragen und sich dieses dann auch ggf. schriftl. geben lassen.

Das Einfachere wäre aber, schreibe dem Betroffenen alles vor, auch unter seinen persönliche Angaben/ Adresse und lasse es ihn selbst unterschreiben. Dieses wäre auch für Dich persönlich der bessere/sichere Weg. Denn zum einen könnte der AG wegen der Zeit für diese Tätigkeit Einsprüche erheben, da es nicht mehr in den Aufgabenbereich des § 95 SGB IX fällt, dort heißt es nur "Unterstützung bei der Antragstellung". Weiter was noch wichtiger werden könnte, Du wärst dann ggf. auch rechtlich in der vollen Verantwortung/ Haftung, sofern Dir Fehler unterlaufen, z.B. Fristversäumnisse usw.

Ein Vollmacht ist auf alle Fälle notwenig, wenn man als VPSchwb in die Unterlagen/ Akten beim VA Einsicht nehmen möchte.

Hierzu kann der Betroffene/ Antragsteller jede Person bevollmächtigen, Probleme kann es nur geben, wenn der Bevollmächtigte Steuerberater ist.


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