Nachträgliche Anfechtung der Wahl (Wahlen)

P.Figge, Niedersachsen, Tuesday, 14.07.2009, 11:22 (vor 6308 Tagen)

Kann die Wahl zum Schwerbehindertenvertreter nachträglich angefochten werden weil
a) kein Stellvertreter gewäht wurde
b) der gewählte Schwerbehindertenvertreter zusätzlich das Amt eines Ortsbürgermeisters wahrnimmt>
(Hier muss erklärt werden, dass es sich um eine andere Stadt/Gemeinde handelt als die der Arbeitsstätte)

Nachträgliche Anfechtung der Wahl

hackenberger, Tuesday, 14.07.2009, 11:52 (vor 6308 Tagen) @ P.Figge

Hallo P.Figge,

als Neue/Neuer hier erst einmal willkommen. :flower:

so nun zu Deinen Fragen:

Wahlanfechtung geht nur innerhalb von 2 Wochen seit Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

» a) kein Stellvertreter gewählt wurde
Nein ist aber ungeschickt, es sollte mindestens 1 Stelli gewählt werden, also noch nachwählen!

» b) der gewählte Schwerbehindertenvertreter zusätzlich das Amt eines
» Ortsbürgermeisters wahrnimmt>
» (Hier muss erklärt werden, dass es sich um eine andere Stadt/Gemeinde
» handelt als die der Arbeitsstätte)
Nein, da anderer Ort/ Gemeinde.


Schaue auch mal [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=6919#p6925]hier![/link]

Anmerkung:

Mit Anrede und Schlussfloskel lesen sich Beiträge schöner.;-)


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