Teilnahme an Arbeitsgerichtsprozessen (Allgemeines)

Jürgen Wintjen @, Friday, 08.11.2002, 07:34 (vor 7830 Tagen)

Hallo Liebe Mitstreiter.
In meiner Eigenschaft als Vertrauensperson für
Schwerbehinderte wollte ich "dienstlich" auf Wunsch
der betroffenen Kollegin als pers. Vertrauensperson an
einem Kündigungsschutzprozess teilnehmen. Der
Arbeitgeber veweigerte die dienstliche Teilnahme mit
der Begründung, es legen keine dienstl. Belange vor.
Ich war der Auffassung, dass die
Schwerbehindertenvertretung gem § 95 SGB IX teilnehmen
darf, da hier ja noch ein schwebendes Verfahren läuft
(Kündigung noch nicht rechtswirksam). Bei
Einstellungsgesprächen sind wird ja auch zu
Beteiligen, obwohl es sich noch nicht um fest
eingestellte Personen handelt. Letzlich habe ich erst
einmal als Privatperson am Prozess teilgenommen. Wer
hat ähnliches erlebt oder hat Unterlagen der
Rechtssprechung in einem solchen Fall.


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