Existenzberechtigung SchwbV (Wahlen)

Uehlein, Bayern, Thursday, 23.07.2009, 08:25 (vor 6299 Tagen)

Liebe Kollegen,
ich bin im Juni 2007 zum SchwV gewählt worden. Außerdem wurde ein Stellvertreter festgelegt. Im Jahr 2007 waren die Voraussetzungen ( mind.5 SchwB)für eine Wahl gegeben.
Mein Amt wird im Juni 2011 enden, da ich zum 01.07.2010 in die Passivphase der ATZ komme.
Nun zu meiner Frage:

Da sich die Zahl der SchwB von einstmals 5 auf 4 reduziert hat,frage ich mich ob mein bisheriger Stellvertreter an meiner Stelle nachrückt, oder ob es aufgrund der geänderten Situation keiner SchwbV mehr bedarf und die Voraussetzungen überhaupt noch vorhanden sind>.

Gruß
Willi


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