Existenzberechtigung SchwbV (Wahlen)

Uehlein, Bayern, Thursday, 23.07.2009, 08:25 (vor 6299 Tagen)

Liebe Kollegen,
ich bin im Juni 2007 zum SchwV gewählt worden. Außerdem wurde ein Stellvertreter festgelegt. Im Jahr 2007 waren die Voraussetzungen ( mind.5 SchwB)für eine Wahl gegeben.
Mein Amt wird im Juni 2011 enden, da ich zum 01.07.2010 in die Passivphase der ATZ komme.
Nun zu meiner Frage:

Da sich die Zahl der SchwB von einstmals 5 auf 4 reduziert hat,frage ich mich ob mein bisheriger Stellvertreter an meiner Stelle nachrückt, oder ob es aufgrund der geänderten Situation keiner SchwbV mehr bedarf und die Voraussetzungen überhaupt noch vorhanden sind>.

Gruß
Willi

Existenzberechtigung SchwbV

hackenberger, Thursday, 23.07.2009, 08:55 (vor 6299 Tagen) @ Uehlein

Hallo Willi,

» Mein Amt wird im Juni 2011 enden, da ich zum 01.07.2010 in die Passivphase
» der ATZ komme.
Hier ist Dir wohl ein kleiner Schreibfehler unterlaufen, Du meinst wohl Juni 2010, weil da Deine Passivphase beginnt und weil 2010 der Regelwahltermin ist und die SchwbV mehr als 1 Jahr im Amt ist.

» Nun zu meiner Frage:
» Da sich die Zahl der SchwB von einstmals 5 auf 4 reduziert hat,frage ich
» mich ob mein bisheriger Stellvertreter an meiner Stelle nachrückt, oder ob
» es aufgrund der geänderten Situation keiner SchwbV mehr bedarf und die
» Voraussetzungen überhaupt noch vorhanden sind>.
Hier schauen wir dco einfach einmal ins Gesetz, ins SGB IX § 94 "Wahl und Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung"
Abs. 7 Satz 1
Die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung beträgt vier Jahre.

Im [link=http://shop.wolterskluwer.de/wkd/product/31146000/>sid=ff6rjb9su70frrnlearro4m583]Knittelkommentar[/link] findet man:
§ 94 Wahl und Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung

Rn 176
Das Amt erlischt nicht etwa dadurch, dass die Zahl der schwerbehinderten Menschen bzw. Gleichgestellten unter die in Abs. 1 genannte Mindestzahl von fünf absinkt. Bleibt es aber gegen Ende der Amtszeit bei der niedrigeren Zahl, wird dann keine neue Schwerbehindertenvertretung gewählt (Neumann u. a. / Pahlen Rdnr. 33c).

Somit ist klar, der Stellvertreter rückt bis zum Ablauf der Wahlperiode, also 30 November, nach.

Ihr solltet in der verbleibenden Zeit entweder versuchen, durch hinwirken Einstellungen von Schwerbehinderten/ Gleichgestellten oder ggf. auch durch die Ausschöpfung der Möglichkeiten ggf. für Koll. mit einer Behinderung eine Gleichstellung zu erhalten die Voraussetzungen für eine Neuwahl 2010 zu schaffen.

Zum Schluss bleibt dann nur noch, Dir für das Schaffen für die Koll in der Mandatszeit zu danken und einen verdienten Ruhestand/ ATZ zu wünschen. :flower:

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